Bitte erlauben Sie uns zu Anfang eine Anmerkung zur Formulierung im Allgemeinen auf dieser Seite.
Wir bedienen uns NICHT der "gender-Sprache", die wir in der Sache selbst für absurd und in der Form für einen stilistischen Unsinn halten.
Wir appellieren an ALLE Menschen, sich nie und nimmer einreden zu lassen, ihr Selbstwertgefühl und ihre Selbstschätzung
aus einer Wortendung schöpfen zu können, wollen oder müssen.
Der Garant für Respekt und Wertschätzung ist allein der Umgang miteinander !
Unsere Zielgruppe ist einfach "DER MENSCH"; mögen sich ALLE angesprochen fühlen !
Das heißt, wir "gendern" nicht, nicht mal aus Notwehr !
Das Internet ist ein hilfreiches Medium und rund um die Uhr verfügbar.
Doch bleibt es oftmals in seinen Antworten unkonkret, unklar, mehrdeutig, auslegbar.
Das kann Ihnen auch auf unserer Seite passieren, obwohl wir uns stets um Aktualität bemühen
und auch darum, die komplexen Zusammenhänge so einfach wie möglich zu erläutern.
BIV räumt dem persönlichen Kundenkontakt immer noch Priorität ein.
Kontaktieren Sie uns telefonisch unter: +49 (0)2688 988 3109 / +49 (0)160 1612561
oder per e-mail unter: office@biv-visadienst.com
Bei uns geniessen Sie noch individuelle Betreuung - von Mensch zu Mensch -
und müssen sich nicht in anonymer, unpersönlicher und standardisierter Technik verlieren.
BIV arbeitet fachkompetent, zuverlässig, schnell, unkompliziert und unbürokratisch
mit kurzen Kommunikationswegen, individueller Beratung und
zielorientierter Unterstützung bei all Ihren Anliegen zu Visum + Legalisation.
Dabei sind wir vielleicht nicht perfekt, wir tun nichts Aussergewöhnliches ....
aber das tun wir aussergewöhnlich gut.
"Man muss die Dinge so einfach wie möglich machen; aber nicht einfacher."
(Zitat: Albert Einstein, 1879-1955, Deutsch-Amerikanischer Physiker)
Und sollten wir mal in unserer Dienstleistung qualitativ nachlassen und uns gar um 360 ° drehen,
nun dann sind wir wieder so gut wie zuvor (Satire nicht ausgeschlossen).
Wir beschaffen Botschafts-Visa an nachstehenden Konsularstandorten
Wir beschaffen LEGALISATIONEN für ALLE Länder.
Ursprungszeugnis, Handelsrechnung, Qualifikationsnachweis, Vertrag, Handelsregister-Auszug, Führungszeugnis, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Verpflichtungserklärung, Power of Attorney, Agency Agreement, etc.
erforderliche Vorbeglaubigungen bei IHK = Industrie- und Handelskammer / Landgericht / Regierungspräsidium / Ministerium / Bundesverwaltungsamt / Bundesamt für Justiz / Übersetzung / Ghorfa
Näheres gerne auf Anfrage; Sie erreichen uns wie folgt:
Nennen Sie uns hierzu eine Adresse sowie ein Zeitfenster von ca. 2 Stunden
Wir beauftragen unseren Geschäftspartner ...
Sie erhalten von uns einen FRACHTBRIEF per e-mail, den Sie bitte ausdrucken und von aussen an der Sendung befestigen.
Bei Abholung an einem der Service-Schalter muss sich der Reisende mit einem anderen Ausweisdokument mit Lichtbild ausweisen und die Hinterlegungsgebühr begleichen. Der Reisepass ist immer auf den Namen des Reisenden hinterlegt; bei mehreren Reisenden auf den Namen 1 Reisenden.
mittels renommierter Logistikanbieter (taggleich und overnight). Unser Versand- / Abholservice erfolgt über unsere Partner:
Wir verschicken nicht mit der Regelpost (Einschreiben) oder DHL.
Selbstverständlich geben wir auch Auskünfte zu Einreise- und Visumbestimmungen, allerdings nur unter Ausschluss von Haftung und Gewähr.
Für unsere Auftragskunden bleiben Beratung und Auskunftserteilung kostenfrei.
Darüberhinaus behalten wir uns vor, insbesondere bei Anfragen mit komplexen Zusammenhängen, unsere Arbeitszeit je nach Aufwand, mindestens mit 25,00 € (zzgl. MwSt.) in Rechnung zu stellen. Bitte nutzen Sie hierfür unser Anfrageformular oder stellen Sie Ihre Anfrage per e-mail. Sie erhalten zeitnah, i.d.R binnen 2 Tagen, Antwort auf Ihre Anfrage.
Wir weisen allerdings darauf hin, dass sich unser Geschäftsbereich auf die Beschaffung von Visa für Drittländer und zwar für deutsche Staatsbürger und Passinhaber anderer Nationalität mit Aufenthaltstitel für Deutschland beschränkt und nicht auf die Visumbeschaffung für ausländische Staatsbürger nach Deutschland oder den Schengen-Raum. Hierfür sind ausschliesslich die Deutschen Vertretungen im Ausland zuständig.
Ebenso können wir aus rechtlichen Gründen keine Auskunft zu Ein- und Auswanderungsfragen geben.