Ludwig van Beethoven, 5. Klavierkonzert, opus 73 Es-Dur, 2. Satz Adagio
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Profitieren Sie von unserer menschlichen Intelligenz ! 
BIV wird das halbe Dreiviertelwissen einer befragten KI in Einreise- und Visumbestimmungen nicht kommentieren !

Aufgrund der hohen Nachfrage nach unserer professionellen Expertise wird BIV  
Auskunft in allen Visum- und Legalisationsbestimmungen nur noch gegen
eine angemessene Aufwandsentschädigung geben. 
Diese wird mit Auftragserteilung verrechnet.

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mit BIV entspannt zu VISUM, LEGALISATION, A1 und EU-REGISTRIERUNG

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Tel. +49 (0)2688 988 3109
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Bei Einreise in folgende Länder muß die Einreise VORHER registriert werden !

in Form einer sogenannten ARRIVAL CARD (die Begrifflichkeit unterscheidet sich von Land zu Land)

BIV unterstützt Sie hierbei. Kontaktieren Sie uns unter +49 (0)2688 9883109 oder per mail an office@biv-visadienst.com

Brunei, CHINA, Dominikanische Republik, INDIEN, Indonesien, JAPAN, Kambodcha, KAMERUN, Kanada, KOREA-SÜD, 
Laos, MALAYSIA, Neuseeland, NIGERIA, Philippinen, SINGAPUR, Sri Lanka, SURINAME, Taiwan, THAILAND, Togo

(Hierbei ist es unerheblich, ob Sie visumfrei oder visumpflichtig einreisen !)

"Früher reiste ein MENSCH, heute reist ein QR-CODE."

Auszug aus unserem Leistungsangebot

VISUM aller Kategorien und für alle Länder
ARGENTINIEN: Geschäftsvisum
AUSTRALIEN: E-Visum - Arbeitsvisum (TWP)
BRASILIEN: Arbeitsvisum
CHINA: Geschäftsvisum - Z-Visa - ARRIVAL CARD
GROSSBRITANNIEN: eTA - Geschäftsvisum 
INDIEN: E-Visum - Botschaftsvisum - ARRIVAL CARD
INDONESIEN: E-Visum - ARRIVAL CARD 
JAPAN: Arbeitsvisum - ARRIVAL CARD
KANADA: E-Visum - ARRIVAL CARD
KOLUMBIEN: E-Visum - Technikervisum
NEUSEELAND: E-Visum - ARRIVAL CARD 
PAKISTAN: E-Visum - Visa prior to Arrival (VPTA)
RUSSISCHE FÖDERATION: Geschäftsvisum - Technikervisum - Registrierung Ihres Visum
SÜD-KOREA: K-ETA - Geschäftsvisum - Technikervisum - ARRIVAL CARD
THAILAND: E-Visum Non-Immigrant-B - ARRIVAL CARD
TÜRKEI: E-Visum - Montagevisum
USA: ESTA - B1/B2-Visa - J-Visa - L-Visa - H-Visa - P-Visa - O-Visa
E-VISUM für ASERBAIDSCHAN, JORDANIEN, KENIA, OMAN, SRI-LANKA, TANSANIA, und viele weitere Länder
LEGALISATIONEN für alle Länder
Vorbeglaubigungen bei Landgerichten, Regierungsbehörden, Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten in Brandenburg, Justizministerium in Bonn, u.a., Vermittlung notarieller Abschriften
A1 + EU-REGISTRIERUNG für Geschäftsbesuche und technische Einsätze in der EU
allgemeine FORMULARHILFE und ERSTELLEN Ihres VISUMANTRAG-FORMULARS
elektronische ARRIVAL CARD für alle Länder (falls erforderlich) 
Vermittlung von ÜBERSETZUNGEN in alle SPRACHEN

"FRIEDEN ist nicht ABWESENHEIT von KRIEG.
Frieden ist eine TUGEND, eine GEISTESHALTUNG,
eine NEIGUNG zu GÜTE, VERTRAUEN, GERECHTIGKEIT."

(Zitat: Baruch de SPINOZA, 1632-1677, Niederländischer Philosoph)

Friedenslied von YANN SONG KING - ABSAGE - Ein Lied gegen Naivität und Vergeßlichkeit

BIV Service
zum VISUM

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  • unsere LÄNDERLISTE ist momentan OFFEN (ohne Zugangsdaten)

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  • Sie möchten die Bestimmungen zu Visum, Legalisation, A1 und EU-Registrierung in der LÄNDER-AUSWAHL einsehen?
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Dann fordern Sie HIER die Zugangsdaten zur LÄNDER-AUSWAHL an, per Telefon, office@biv-visadienst.com oder Kontaktformular.
BIV antwortet umgehend.


FORMULAR - HILFE

für Visumanträge

Nutzen Sie unsere ANTRAGSHILFE (ist als word-Dokument bei den LÄNDERN hinterlegt oder auf Anfrage). Wir erstellen für Sie den erforderlichen Visumantrag, als PDF oder in digitaler Form, je nach Zielland. 


 KONTAKT und AUFTRAG

BIV arbeitet fachkompetent, zuverlässig, schnell, unkompliziert und unbürokratisch mit kurzen Kommunikationswegen, individueller Beratung und zielorientierter Unterstützung bei all Ihren Anliegen zu Visum, Legalisation, A1,
EU-Registrierung und dies & das.

Auftrags-Erteilung an BIV
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Das Formular ist bei allen
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zur möglichen ENTSPANNUNG 
gegen den täglichen IRRSINN


Musikalisches - einfach mal reinhören

Pietro Mascagni: Cavalleria rusticana - Intermezzo
Lim Kek-tjiang conducts Evergreen Symphony Orchestra




G E G E N  d a s  V E R G E S S E N


zu Corona, Lockdowns und Impfzwang

Prof. Stefan HOMBURG 
(Professor für Öffentliche Finanzen)


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Sie ignorieren die Verfassung, Gerichte erlauben es: die "politische Moral ist verkommen."

Prof. Martin SCHWAB
(Rechtswissenschaftler)


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Gegen das Vergessen - im besten Deutschland aller Zeiten



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NUR so NEBENBEI 

WISSENSWERTES aus 
POLITIK, GEOPOLITIK,
GESELLSCHAFT, SOZIOLOGIE,
ÖKONOMIE, ZEITGESCHEHEN,
PSYCHOLOGIE, PÄDAGOGIK
WISSENSCHAFT, KLIMAKUNDE,
 PHILOSOPHIE, LITERATUR


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EUROPA in der Korruptionskrise

2022 erschüttert ein Korruptionsskandal 
Brüssel und das Europäische Parlament. 
Der Dokumentarfilm rekonstruiert „Katargate“, 
den bislang größten Korruptionsskandal in der EU. 
Der Dokumentarfilm nutzt Unterlagen und Protokolle 
der Ermittlungsbehörden und der Bundesanwaltschaft 
in Brüssel und verfolgt die Frage, was die
EU-Institutionen der Einflussnahme 
entgegensetzen können und vor allem wollen. 
Dokumentarfilm (D 2023, 90 Min)


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ach nee, wirklich ?


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Die illegalen Angriffskriege der USA seit 1945

Die meisten illegalen Angriffskriege gingen von USA aus !

als Krieg, Putsch, Kriegshandlung, Wahlbeeinflussung

1948 Italien
1950 Süd-Korea
 1953 Iran
1954 Guatemala
1961 Demokratische Republik Kongo
1961 Kuba
 1964 Vietnam (11 Jahre Krieg, ca. 3 Mio. Tote)
1965 Indonesien
1969 Kambodscha
1973 Chile
1980 Türkei
1981 Nicaragua
1983 Grenada
1986 Libyen
1989 Panama
1991 Kuwait
1991 Irak
1998 Sudan
1999 Serbien (gemeinsam mit Deutschland unter 
SPD/Grünen-Regierung)
2001 Afghanistan (20 Jahre Krieg)
2003 Irak (wegen angeblicher ABC-Waffen)
2011 Libyen
2011 Syrien 
2014 Ukraine (Putsch und Auslösung eines Bürgerkriegs)
2014 Syrien
2022 Deutschland (mit Vernichtung wichtiger Infrastruktur, NORDSTREAM II, Gas-Pipelines)
2024 Jemen
2025 Iran
2026 Venezuela

Die Agitatoren :
Präsidenten, Verteidigungsminister, CIA-Geheimdienst, Spezialeinheiten, Militärisch-Industrieller Komplex, Rüstungskonzerne

SANKTIONEN ?!? KEINE


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Die deutsche Beteiligung an
Angriffskriegen muß enden !


Deutschlands Beteiligung an völkerrechtswidrigen Angriffskriegen und Invasionen der USA und der NATO:
u.a. in Jugoslawien, Afghanistan, Irak, Libyen, Syrien, Jemen, Venezuela
Hunderttausende Tote, Verletzte, zerstörte Infrastruktur, zerstörte Ordnung, Flüchtlingsströme


Artikel 26 Grundgesetz:
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben
der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig.
Sie sind unter Strafe zu stellen.

§ 80 Strafgesetzbuch:
Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll,
vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft."


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In der Anstalt des Absurden

Eine Einschätzung von Milosz MATUSCHEK
(Publizist, Jurist, Autor)

freischwebende Intelligenz - Milosz Matuschek



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Deutschlands Dürre

Beitrag von Prof. STEFAN HOMBURG
(Professor für Öffentliche Finanzen)


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so viele Leben haben Waffenlieferungen
aus Profitgier gerettet


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Dieser Einblender ist ein reiner Kommentarblock. 
Wir berufen uns auf Artikel 5 Grundgesetz.
Wir setzen 
hier ein Zeichen zur Erhaltung der Meinungsfreiheit und gegen seit 2020 
zunehmende Zensur
in 
Deutschland, unserer Heimat.