Kontaktieren Sie uns unverbindlich unter
Bitte folgen Sie hierzu diesem Link zur Anforderung der Log-In-Daten und senden Sie uns das Formular zu. Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung, und Sie erhalten die notwendigen Zugangsdaten
oder Sie kontaktieren uns
Unser fundiertes und professionelles Wissen soll insbesondere unseren Kunden und allen ernsthaften Interessenten an unserer Dienstleistung vorbehalten sein; wir müssen inzwischen auch uns, unser Fachwissen und den Inhalt unserer Internetseite schützen, vor Missbrauch, unberechtigtem Zugriff und Verstoss gegen das Urheberrecht..
Fordern Sie das Passwort völlig unkompliziert bei uns an! Ein Anruf oder eine e-mail genügen.
+49 (0)2688 988 3109 oder +49 (0)160 1612561
per e-mail unter: office@biv-visadienst.com
Staatsangehörige, die ein Visum für Deutschland benötigen oder nicht
Quelle: Auswärtiges Amt
Quelle: Auswärtiges Amt
Quelle: Auswärtiges Amt
Ausländische Konsulate in Deutschland
Quelle: Auswärtiges Amt
Ein Visum wird beantragt, geprüft, erteilt bzw. genehmigt - je nach Konsulat - je nach Nationalität des Antragstellers - in unterschiedlicher, oftmals nicht festlegbarer Bearbeitungszeit. Diese ist von Land zu Land unterschiedlich, sie kann nicht immer beeinflusst, vorhergesehen, sich gewünscht werden.
Die Beantragung eines Visum erfordert eine gewissenhafte und teils aufwändige Vorarbeit, eine intensive Beratung, zudem komplette Unterlagen, vollständig ausgefüllte und unterschriebene Visumanträge und vorlagefähige Lichtbilder.
Die Erteilung des Visum liegt allein im Ermessen und in der Verantwortung des jeweiligen Konsulates; oftmals sind Servicegesellschaften vorgeschaltet, die das Procedere verteuern aber nicht unbedingt beschleunigen, dennoch sind sie unumgehbar.
BIV bewirkt viel, sehr viel, aufgrund der guten Zusammenarbeit mit den Konsulaten, einer ständigen Erreichbarkeit und eines unermüdlichen Einsatzes im Dienst am Kunden. BIV reagiert nicht wie eine träge Einrichtung, die Sie allgegenwärtig zu Genüge aus Ihrem Alltag kennen, sondern unmittelbar, stets hilfsbereit, spontan, unkompliziert und kompetent.
Aber dennoch braucht ein Visum zur Erteilung seine Zeit. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Reiseplanung - am besten schon im Vorfeld - wenn möglich - vorausschauend - lieber mal eher beantragen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Wertschätzung.
Zum 01.01.2023 wurde die Apostillierung von Dokumenten vom Bundesverwaltungsamt in Köln (Nordrhein-Westfalen) dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten in Brandenburg (Brandenburg) übertragen.
Die Bearbeitung eines Dokuments dauert (Stand Februar 2024) derzeit ca. 2-3 Wochen.
Hier die Anschrift:
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Referat Apostillen und Forderungsmanagement
Kirchhofstraße 1-2
14776 Brandenburg an der Havel
Ab 01. März 2017 wird ein neuer deutscher Reisepass ausgestellt. Er ist etwas kleiner im Format als der bisherige und soll noch zuverlässiger vor Fälschung und Missbrauch schützen. Der bisherige hardcover-Einband wird abgelöst durch ein flexibleres Material, die Lichtbildseite ist aus laminiertem Sicherheitspapier und nicht mehr kunststoffbeschichtet. Auf der Lichtbildseite ist zusätzlich ein kleines Sichtfenster mit integrierten, personalisierten Informationen. Die Innenseiten bestehen aus einem neuen Sicherheitspapier und sind mit einem Wasserzeichen versehen; unter UV-Licht wird das Brandenburger Tor in Berlin sichtbar. Der Reisepass hat nach wie vor einen integrierten Chip mit biometrischen Daten, wie z.B. dem Fingerabdruck. Der neue Reisepass kostet 60,00 €. Alle noch gültigen Reisepässe behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.
theoretisch, JA.
1 Pass mit 10 Jahren Gültigkeit
1 Pass mit 5 oder 6 Jahren Gültigekeit
1 Pass (= vorläufiger Reisepass) mit 1 Jahr Gültigkeit (dieser Pass gilt allerdings nicht in allen Drittländern und wird nicht von allen Drittländern visiert!)
Es liegt allerdings immer im Ermessen des jeweiligen Passamtes, ob und wieviele Reisepässe Ihnen ausgestellt werden.
Mheoretisch anche Passämter verlangen eine schriftliche Erklärung, z.B. vom Arbeitgeber, über die Erfordernis eines weiteren Reisepasses, z.B., weil Sie Vielreisender sind.
Beantragen Sie Ihren neuen Reisepass bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Passamt. Folgende Unterlagen / Dokumente sind erforderlich:
mindestens 1 biometrisches Lichtbild
die Kopie Ihrer Geburtsurkunde
die Kopie Ihrer Einbürgerungsurkunde, sofern Sie vormals eine andere Staatsangehörigkeit besessen haben
Beachten Sie insbesondere bei der Beantragung Ihres Reisepasses per Express, dass dieser zwar innerhalb von 72 Stunden ausgestellt wird, aber es nur dann nicht zu zeitlichen Verzögerungen kommt, wenn Sie frühestmöglich, d.h. bis 11.30 h spätestens, in Ihrem Passamt vorsprechen. Es müssen - wenn auch im Ausnahmefall - Fehler bei der Produktion mit einkalkuliert werden.
Die Daten Ihres neuen Reisepasses werden digital an die Bundesdruckerei in Berlin übermittelt. Dort beginnt dann der Produktionsprozess Ihres Reisepasses. Den Bearbeitungsstand können Sie selbst nicht einsehen.
Sie bekommen auf Wunsch mit Beantragung - ohne jegliche Gewähr - die Reisepass-Nummer, sowie Ausstellungs- und Ablaufdatum von Ihrem Passamt mitgeteilt. Diese ist bei deutschen Reisepässen noch 9-stellig (von links lgelesen). Die 10. Stelle ist eine Prüfziffer, die für Visumanträge nicht mit zur Pass-Nummer gehört, ebenso wie die 11. Stelle, dessen "D" für "Deutschland" steht. Lesen Sie Ihre Pass-Nr. also von links, das ist besonders wichtig für e-visa, z.B. ESTA für USA. Das System erkennt keine 10 oder 11 Stellen.
Der Original Reisepass wird von der Bundesdruckerei Berlin per overnight Kurier Ihrem Passamt zugestellt, wo er dann zur Abholung zur Verfügung steht.
NEIN (insbesondere dann nicht, wenn diese Pässe entwertet wurden)
Sie bekommen auf Antrag einen neuen Reisepass ausgestellt, wenn Ihr bestehender Reisepass in Kürze abläuft, abgelaufen ist oder keine freien Seiten mehr für Eintragungen und Visa aufweist.
Sie können einen neuen Reisepass auch als Zweit- oder Drittpass ausgestellt bekommen, wenn Sie hierüber eine Erklärung über die Notwendigkeit abgeben, z.B. mit einer
Arbeitgeberbescheinigung (die erklärt, dass Sie für Ihre Firma zahlreiche visumpflichtige Auslandsreisen wahrnehmen)
Erklärung darüber, dass Sie generell Vielreisender sind
Der Zweitpass wird mit einer Gültigkeit von 6 statt 10 Jahren ausgestellt.
Sollte Ihr alter, abgelaufener oder noch gültiger, aber voller Reisepass eingezogen werden, lassen Sie ihn entwerten, aber wieder aushändigen.
Alle Ihre Pässe sind sehr wichtig zur Dokumentation von bereits getätigten Reisen, anhand von eingetragenen Visa in visumpflichtige Länder aber auch in visumfreie Länder.
Es gibt zahlreiche Konsulate, die die Voreinreisen belegt haben wollen, z.B.:
Legalisation bedeutet ein Beglaubigungsverfahren (Endlegalisation/Endbeglaubigung) bei der konsularischen Vertretung eines Landes, das die Echtheit eines Dokuments attestiert. Damit erlangt eine inländische öffentliche Urkunde ebenfalls im Ausland Gültigkeit (und umgekehrt). Vor der Endbeglaubigung sind Vorbeglaubigungen erforderlich. Bei den Mitglieds-Staaten des Haager Übereinkommens entfällt die Endbeglaubgiung durch das Konsulat und eine Apostillierung reicht aus.
Die Bestimmungen finden Sie bei den einzelnen Ländern unter „LÄNDERLISTE“.
Das Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wurde 1961 in Den Haag, Niederlande, unterzeichnet. Mit diesem Übereinkommen werden Vertragsstaaten von der zusätzlichen Dokumentenlegalisation befreit. Es legt fest, dass eine Apostille die einzige für die Vertragsstaaten erforderliche Form der Dokumentenlegalisation darstellt. Eine Apostille ist ein offizieller Stempel der zuständigen Behörde, der die Echtheit und Rechtsgültigkeit Ihrer Dokumente bestätigt.
Auf deutschen öffentlichen Dokumenten, die in den nachstehenden VERTRAGSSTAATEN vorgelegt werden, reicht eine APOSTILLE aus, Legalisation ist nicht erforderlich:
Es gibt 2 Ausfertigungen von Meldebescheinigungen nach dem Bundes-Meldegesetz:
Die Konsulate der visumpflichtigen Länder verlangen von Nichtdeutschen eine erweiterte Meldebescheinigung.
Diese können Sie bei Ihrer Gemeinde telefonisch oder auch online beantragen und die Servicegebühr bei online Beantragung per SEPA-Mandat bezahlen. Die Gebühr beträgt zwischen 5,00 € und 7,00 € (inzwischen sicher mehr, daher Angabe unter Vorbehalt).
Die Bescheinigung wird Ihnen wahlweise auch per Post zugeschickt.
also NICHT die EU-Länder:
Bulgarien, Irland, Kroatien, Rumänien und Zypern
Bei Reisen in diese Länder besteht die Pflicht zum Nachweis einer vorhandenen Sozialversicherung.
Dieses Dokument muss bei Geschäftsreisen und Arbeiten im Entsendungsfall in Länder, die nicht der Europäischen Union (Äquivalent ist die A1), dem Europäischen Wirtschaftsraum (Äquivalent ist die A1), der Schweiz (Äquivalent ist die A1) oder den Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, mitgeführt werden.
Es belegt, dass während des Auslandsaufenthaltes für den Reisenden das Sozialversicherungsrecht fortbesteht; es wird vom Krankenversicherungsträger ausgestellt.
Ein Reisepass und ein Visum sind 2 voneinander unabhängige, eigenständig gültige Dokumente.
Das heißt, ein noch gültiges Visum verliert in einem entwerteten Reisepass nicht die Gültigkeit, so lange der Pass nicht insgesamt entwertet wurde (durch Lochung oder anderweitige Beeinflussung), solange nur die Lichtbildseite entwertet wurde (Lochung, Ecke abgeschnitten).
Ein noch gültiges Visum behält seine Gültigkeit auch in einem entwerteten Reisepass, solange das Visum unbeschädigt bleibt.
Mit einem noch gültigen Visum in einem nur auf der Lichtbildseite entwerteten Reisepass kann zusammen mit einem weiteren, gültigen Reisepass in das visumpflichtige Zielland gereist werden.
Die 30 Mitglieds-Staaten der OECD sind:
Bei Einreise (von der Ukraine kommend) über den Landesteil Transnistrien nach Moldau erhalten Reisende an den dortigen Grenzstellen keinen Stempel, sondern nur ein Registrierungsdokument. Dieses muss bis zur Ausreise aus Moldau aufbewahrt und vorgezeigt werden; bei Verlust kann es Probleme bei der Ausreise aus Moldau oder Transnistrien geben.
Alternativ können sich Reisende, nachdem sie sich außerhalb von Transnistrien in Moldau aufhalten, nachträglich innerhalb von 3 Tagen in einem der Migration-und-Asyl-Büros (u.a. in Chisinau) registrieren.
nachträgliche Registrierung in Moldau ausserhalb von Transnistrien
Dieses Visum ist ein Kombi-Visum für nachfolgende Länder
Dieses Visum ist ein Kombi-Visum für SAMBIA und SIMBABWE.
= East Africa Tourist Visa
Dieses Visum ist ein Kombi-Visum für Kenia, Ruanda und Uganda
Voraussetzungen
Gültigkeit / Aufenthalt