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Reisemedizinische Länderinformationen

Einreise nach Deutschland - welche Nationalitäten benötigen ein Visum, welche nicht ?

Deutsche Konsulate im Ausland

Deutsche Konsulate im Ausland

Quelle: Auswärtiges Amt

Deutsche Konsulate im Ausland - hier auf die Schnelle nur die www.Adresse

Deutsche Konsulate im Ausland

Quelle: Auswärtiges Amt

Ausländische Konsulate in Deutschland

Ein paar Worte zur Beantragung eines Visum / einer Legalisation im Allgemeinen

Ein Visum wird beantragt, geprüft, erteilt bzw. genehmigt - je nach Konsulat - je nach Nationalität des Antragstellers - in unterschiedlicher, oftmals nicht festlegbarer Bearbeitungszeit. Diese ist von Land zu Land unterschiedlich, sie kann nicht immer beeinflusst, vorhergesehen, sich gewünscht werden.

Die Beantragung eines Visum erfordert eine gewissenhafte und teils aufwändige Vorarbeit, eine intensive Beratung, zudem komplette Unterlagen, vollständig ausgefüllte und unterschriebene Visumanträge und vorlagefähige Lichtbilder.

Die Erteilung des Visum liegt allein im Ermessen und in der Verantwortung des jeweiligen Konsulates; oftmals sind Servicegesellschaften vorgeschaltet, die das Procedere verteuern aber nicht unbedingt beschleunigen, dennoch sind sie unumgehbar.

BIV bewirkt viel, sehr viel, aufgrund der guten Zusammenarbeit mit den Konsulaten, einer ständigen Erreichbarkeit und eines unermüdlichen Einsatzes im Dienst am Kunden. BIV reagiert nicht wie eine träge Einrichtung, die Sie allgegenwärtig zu Genüge aus Ihrem Alltag kennen, sondern unmittelbar, stets hilfsbereit, spontan, unkompliziert und kompetent.

Aber dennoch braucht ein Visum zur Erteilung seine Zeit. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Reiseplanung - am besten schon im Vorfeld - wenn möglich - vorausschauend - lieber mal eher beantragen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Wertschätzung.

Verlegung und Umbenennung des Bundesverwaltungsamts BVA

Zum 01.01.2023 wurde die Apostillierung von Dokumenten vom Bundesverwaltungsamt in Köln (Nordrhein-Westfalen) dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten in Brandenburg (Brandenburg) übertragen.

Die Bearbeitung eines Dokuments dauert (Stand Februar 2024) derzeit ca. 2-3 Wochen.

Hier die Anschrift:
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Referat Apostillen und Forderungsmanagement
Kirchhofstraße 1-2
14776  Brandenburg an der Havel

Ein paar Worte zum Deutschen Reisepass

Ab 01. März 2017 wird ein neuer deutscher Reisepass ausgestellt. Er ist etwas kleiner im Format als der bisherige und soll noch zuverlässiger vor Fälschung und Missbrauch schützen. Der bisherige hardcover-Einband wird abgelöst durch ein flexibleres Material, die Lichtbildseite ist aus laminiertem Sicherheitspapier und nicht mehr kunststoffbeschichtet. Auf der Lichtbildseite ist zusätzlich ein kleines Sichtfenster mit integrierten, personalisierten Informationen. Die Innenseiten bestehen aus einem neuen Sicherheitspapier und sind mit einem Wasserzeichen versehen; unter UV-Licht wird das Brandenburger Tor in Berlin sichtbar. Der Reisepass hat nach wie vor einen integrierten Chip mit biometrischen Daten, wie z.B. dem Fingerabdruck. Der neue Reisepass kostet 60,00 €. Alle noch gültigen Reisepässe behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.

Deutsche Reisepässe - die Nummer ist eine Kombination aus Buchstaben und Zahlen (alpha-numerische Kombination)

  • Bitte beachten Sie bei der Angabe Ihrer Reisepass-Nummer:
    es gibt folgende Buchstaben NICHT: A, E, I, O, U (Selbstlaute/Vokale); B, D, Q S (Mitlaute/Konsonanten)
    Also alles, was aussieht wie ein großes "O", ist eine NULL "0".

    U.a. bei China und Russland werden Anträge mit einem großen "O" in der Reisepass-Nummer abgelehnt.

Kann ein Deutscher Staatsbürger mehrere Reisepässe besitzen?

theoretisch, JA.

1 Pass mit 10 Jahren Gültigkeit
1 Pass mit 5 oder 6 Jahren Gültigekeit
1 Pass (= vorläufiger Reisepass) mit 1 Jahr Gültigkeit (dieser Pass gilt allerdings nicht in allen Drittländern und wird nicht von allen Drittländern visiert!)

Es liegt allerdings immer im Ermessen des jeweiligen Passamtes, ob und wieviele Reisepässe Ihnen ausgestellt werden.

Mheoretisch anche Passämter verlangen eine schriftliche Erklärung, z.B. vom Arbeitgeber, über die Erfordernis eines weiteren Reisepasses, z.B., weil Sie Vielreisender sind.

Beantragung eines neuen Reisepasses

Beantragen Sie Ihren neuen Reisepass bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Passamt. Folgende Unterlagen / Dokumente sind erforderlich:

mindestens 1 biometrisches Lichtbild
die Kopie Ihrer Geburtsurkunde
die Kopie Ihrer Einbürgerungsurkunde, sofern Sie vormals eine andere Staatsangehörigkeit besessen haben

Beachten Sie insbesondere bei der Beantragung Ihres Reisepasses per Express, dass dieser zwar innerhalb von 72 Stunden ausgestellt wird, aber es nur dann nicht zu zeitlichen Verzögerungen kommt, wenn Sie frühestmöglich, d.h. bis 11.30 h spätestens, in Ihrem Passamt vorsprechen. Es müssen - wenn auch im Ausnahmefall - Fehler bei der Produktion mit einkalkuliert werden.

Die Daten Ihres neuen Reisepasses werden digital an die Bundesdruckerei in Berlin übermittelt. Dort beginnt dann der Produktionsprozess Ihres Reisepasses. Den Bearbeitungsstand können Sie selbst nicht einsehen.

Sie bekommen auf Wunsch mit Beantragung - ohne jegliche Gewähr - die Reisepass-Nummer, sowie Ausstellungs- und Ablaufdatum von Ihrem Passamt mitgeteilt. Diese ist bei deutschen Reisepässen noch 9-stellig (von links lgelesen). Die 10. Stelle ist eine Prüfziffer, die für Visumanträge nicht mit zur Pass-Nummer gehört, ebenso wie die 11. Stelle, dessen "D" für "Deutschland" steht. Lesen Sie Ihre Pass-Nr. also von links, das ist besonders wichtig für e-visa, z.B. ESTA für USA. Das System erkennt keine 10 oder 11 Stellen.

Der Original Reisepass wird von der Bundesdruckerei Berlin per overnight Kurier Ihrem Passamt zugestellt, wo er dann zur Abholung zur Verfügung steht.

Muss bei Aushändigung eines neuen Reisepasses der alte Reisepass (ggfls. noch gültig) abgegeben werden?

NEIN (insbesondere dann nicht, wenn diese Pässe entwertet wurden)

Sie bekommen auf Antrag einen neuen Reisepass ausgestellt, wenn Ihr bestehender Reisepass in Kürze abläuft, abgelaufen ist oder keine freien Seiten mehr für Eintragungen und Visa aufweist.

Sie können einen neuen Reisepass auch als Zweit- oder Drittpass ausgestellt bekommen, wenn Sie hierüber eine Erklärung über die Notwendigkeit abgeben, z.B. mit einer

Arbeitgeberbescheinigung (die erklärt, dass Sie für Ihre Firma zahlreiche visumpflichtige Auslandsreisen wahrnehmen)
Erklärung darüber, dass Sie generell Vielreisender sind


Der Zweitpass wird mit einer Gültigkeit von 6 statt 10 Jahren ausgestellt.

Sollte Ihr alter, abgelaufener oder noch gültiger, aber voller Reisepass eingezogen werden, lassen Sie ihn entwerten, aber wieder aushändigen.

Alle Ihre Pässe sind sehr wichtig zur Dokumentation von bereits getätigten Reisen, anhand von eingetragenen Visa in visumpflichtige Länder aber auch in visumfreie Länder.


Es gibt zahlreiche Konsulate, die die Voreinreisen belegt haben wollen, z.B.:

  • China
    verlangt eine Auflistung (ohne Nachweis) der besuchten Länder innerhalb der vergangenen 12 Monate
  • Indien
    verlangt Nummer, Kategorie, Ausstellungsort und Ausstellungsdatum des zuletzt erteilten Visum
    verlangt eine Auflistung (ohne Nachweis) der besuchten Länder innerhalb der vergangenen 10 Jahre
  • Russische Föderation
    verlangt die Kopie des zuletzt erteilten Visum (rückwirkend bis 36 Monate), die Kopie der Lichtbildseite des Reisepasses, in dem visiert wurde sowie die Daten der letzten Ein- und Ausreise (anhand der Ein- und Ausreisestempel)
  • Nigeria
    verlangt Kopien möglicher Vorvisa

  • Angola
    verlangt Kopien aller zuvor erteilten Visa nach Angola
  • USA
    verlangt eine Auflistung (ohne Nachweis), ob seit 2011 folgende Länder besucht wurden:
    Irak, Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan, Syrien
    Ist dies der Fall,. ist eine visumfreie Einreise gemäß dem visa waiver program nicht mehr möglich; es muss ein Botschaftsvisum vor Einreise im Konsulat beantragt werden.

Legalisation von Dokumenten - was bedeutet das?

Legalisation bedeutet ein Beglaubigungsverfahren (Endlegalisation/Endbeglaubigung) bei der konsularischen Vertretung eines Landes, das die Echtheit eines Dokuments attestiert. Damit erlangt eine inländische öffentliche Urkunde ebenfalls im Ausland Gültigkeit (und umgekehrt). Vor der Endbeglaubigung sind Vorbeglaubigungen erforderlich. Bei den Mitglieds-Staaten des Haager Übereinkommens entfällt die Endbeglaubgiung durch das Konsulat und eine Apostillierung reicht aus.

Die Bestimmungen finden Sie bei den einzelnen Ländern unter „LÄNDERLISTE“.

Haager Übereinkommen - einfache Apostillierung statt Legalisation - hier: Vertrags-Staaten

Das Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wurde 1961 in Den Haag, Niederlande, unterzeichnet. Mit diesem Übereinkommen werden Vertragsstaaten von der zusätzlichen Dokumentenlegalisation befreit. Es legt fest, dass eine Apostille die einzige für die Vertragsstaaten erforderliche Form der Dokumentenlegalisation darstellt. Eine Apostille ist ein offizieller Stempel der zuständigen Behörde, der die Echtheit und Rechtsgültigkeit Ihrer Dokumente bestätigt.

Auf deutschen öffentlichen Dokumenten, die in den nachstehenden VERTRAGSSTAATEN vorgelegt werden, reicht eine APOSTILLE aus, Legalisation ist nicht erforderlich:

  • Albanien, Andorra, Antigua & Barbuda, Argentinien, Armenien, Aruba, Aserbaidschan, Australien
  • Bahamas, Barbados, Belarus, Belgien, Belize, Bosnien und Herzegowina, Botswana, Brasilien, Brunei Darussalam, Bulgarien
  • Chile, CHINA (seit 07.11.2023), Cook Islands, Costa Rica
  • Dänemark, Dominica, Dominikanische Republik
  • El Salvador, Ecuador, Estland, Eswatini (vorm. Swasiland)
  • Fidschi, Finnland, Frankreich,
  • Georgien, Grenada, Griechenland, Großbritannien
  • Honduras, Hongkong
  • Indien, Irland, Island, Israel, Italien
  • Japan
  • Kap Verde, Kasachstan, Kirgisistan, Kolumbien, Korea-Süd, Kroatien
  • Lesotho, Lettland, Liberia, Liechtenstein, Litauen
  • Macau, Makedonien, Malawi, Malta, Marshall Inseln, Mauritius, Mexiko, Moldawien, Monaco, Mongolei, Montenegro
  • Namibia, Neuseeland, Nicaragua, Niederlande, Niue, Norwegen
  • Oman, Österreich
  • Panama, Peru, Polen, Portugal
  • Rumänien, Russische Föderation
  • Samoa, San Marino, Sao Tome & Principe, Saudi-Arabien, Schweden, Schweiz, Serbien, Seychellen, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, St. Kitts and St. Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Suriname
  • Tonga, Trinidad & Tobago, Tschechische Republik, Türkei
  • Ukraine, Ungarn, Uruguay, USA, Usbekistan
  • Vanuatu, Venezuela
  • Zypern

Legalisation - Vertrags-Staaten, für deren Endlegalisation die Vorbeglaubigung des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten in Brandenburg (vormals BVA = Bundesverwaltungsamt in Köln) erforderlich ist

  • Afghanistan
  • Bangladesh
  • Irak, Iran
  • Jordanien
  • Kambodscha, Katar
  • Libanon
  • Mali, Mauretanien, Myanmar
  • Nepal
  • Ruanda
  • Senegal, Somalia, Sudan, Syrien
  • Taiwan, Togo
  • Vereinigte Arabische Emirate

Meldebescheinigung / Wohnsitznachweis für Deutschland

Es gibt 2 Ausfertigungen von Meldebescheinigungen nach dem Bundes-Meldegesetz:

  • eine einfache Bescheinigung nach § 18, Absatz 1
    beinhaltet alle biographischen Daten sowie die aktuelle Anschrift
  • eine erweiterte Bescheinigung nach § 18, Absatz 2
    beinhaltet alle biographischen Daten, die aktuelle Anschrift sowie den Tag des Einzugs


Die Konsulate der visumpflichtigen Länder verlangen von Nichtdeutschen eine erweiterte Meldebescheinigung.
Diese können Sie bei Ihrer Gemeinde telefonisch oder auch online beantragen und die Servicegebühr bei online Beantragung per SEPA-Mandat bezahlen. Die Gebühr beträgt zwischen 5,00 € und 7,00 € (inzwischen sicher mehr, daher Angabe unter Vorbehalt).
Die Bescheinigung wird Ihnen wahlweise auch per Post zugeschickt.

Wo finde ich unter LÄNDER-AUSWAHL die USA ?

  • unter "V" = Vereinigte Staaten von Amerika

Wo finde ich unter LÄNDER-AUSWAHL Grossbritannien ?

  • unter "V" = Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland

Wo finde ich unter LÄNDER-AUSWAHL Weissrussland ?

  • unter "B" = Belarus

Wo finde ich unter LÄNDERAUSWAHL Côte d`Ivoire ?

  • unter "E" = Elfenbeinküste

Wo finde ich unter LÄNDERAUSWAHL Swasiland ?

  • unter "E" = Eswatini
    das Land wurde umbenannt

Wo finde ich unter LÄNDERAUSWAHL Nord-Korea ?

  • unter "K" = Korea-Nord

Wo finde ich unter LÄNDERAUSWAHL Süd-Korea ?

  • unter "K" = Korea-Süd

Wo finde ich Informationen zu den Schengen-Ländern ?

  • unter "S" in der LÄNDERAUSWAHL

Welche Länder sind Mitglieds-Staaten der Europäischen Union ? (Stand 2023)

  • Belgien, Bulgarien
  • Dänemark, Deutschland
  • Estland
  • Finnland, Frankreich
  • Griechenland
  • Irland, Italien
  • Kroatien
  • Lettland, Litauen, Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen, Portugal
  • Rumänien
  • Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien
  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Zypern 

Welche Länder sind Mitglieds-Staaten des Schengen-Abkommens ? (Stand 2023)

  • Belgien
  • Dänemark, Deutschland
  • Estland
  • Finnland, Frankreich
  • Griechenland
  • Island (nicht EU !), Italien
  • Kroatien
  • Lettland, Liechtenstein (nicht EU !), Litauen, Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande, Norwegen (nicht EU !)
  • Österreich
  • Polen, Portugal
  • Schweden, Schweiz (nicht EU !), Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik
  • Ungarn

also NICHT die EU-Länder:
Bulgarien, Irland, Kroatien, Rumänien und Zypern

Welche Länder haben ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland

  • Albanien
  • Australien
  • Bosnien-Herzegowina
  • Brasilien
  • Chile
  • China
  • Indien
  • Israel
  • Japan
  • Kanada
  • Kosovo
  • Kroatien
  • Marokko
  • Mazedonien
  • Montenegro
  • Philippinen
  • Serbien
  • Türkei
  • Tunesien
  • Uruguay
  • USA

Bei Reisen in diese Länder besteht die Pflicht zum Nachweis einer vorhandenen Sozialversicherung.

Was ist ein "Antrag auf Feststellung einer Entsendung im Sinne der Ausstrahlung"?

Dieses Dokument muss bei Geschäftsreisen und Arbeiten im Entsendungsfall in Länder, die nicht der Europäischen Union (Äquivalent ist die A1), dem Europäischen Wirtschaftsraum (Äquivalent ist die A1), der Schweiz (Äquivalent ist die A1) oder den Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, mitgeführt werden.

Es belegt, dass während des Auslandsaufenthaltes für den Reisenden das Sozialversicherungsrecht fortbesteht; es wird vom Krankenversicherungsträger ausgestellt.

Regelung - gültiges Visum in einem abgelaufenen oder entwerteten Reisepass

Ein Reisepass und ein Visum sind 2 voneinander unabhängige, eigenständig gültige Dokumente.

Das heißt, ein noch gültiges Visum verliert in einem entwerteten Reisepass nicht die Gültigkeit, so lange der Pass nicht insgesamt entwertet wurde (durch Lochung oder anderweitige Beeinflussung), solange nur die Lichtbildseite entwertet wurde (Lochung, Ecke abgeschnitten).

Ein noch gültiges Visum behält seine Gültigkeit auch in einem entwerteten Reisepass, solange das Visum unbeschädigt bleibt.

Mit einem noch gültigen Visum in einem nur auf der Lichtbildseite entwerteten Reisepass kann zusammen mit einem weiteren, gültigen Reisepass in das visumpflichtige Zielland gereist werden.

Staaten der ehemaligen UdSSR

  • Die UdSSR ist am 26.12.1991 aufgelöst worden (gegründet 30.12.1922)
    Antragsteller auf ein Visum zur Einreise in die heutige Russische Föderation, die vor diesem Datum in einer der ehemaligen Sowjetrepubliken geboren sind und aktuell die Deutsche (oder eine andere) Staatsbürgerschaft besitzen, müssen als ehemalige Nationalität "UdSSR" angeben und ggfls. ihre Ein-/Ausbürgerungsurkunde vorlegen.

  • Die Länder der ehemaligen UdSSR sind die heutigen nachfolgend aufgeführten Länder:
    • Armenien, Aserbaidschan
    • Belarus
    • Estland
    • Georgien
    • Lettland, Litauen
    • Moldawien
    • Kasachstan, Kirgisistan
    • Tadschikistan, Turkmenistan
    • Ukraine, Usbekistan

Staaten des ehemaligen Jugoslawien

  • Bosnien-Herzegowina
  • Kroatien
  • Mazedonien
  • Montenegro
  • Slowenien
  • Serbien

zu den GCC (Golf Cooperation Council) - Staaten gehören (Stand 2023)

  • Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate

Länder, die zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören (Stand 2023)

  • Belgien, Bulgarien
  • Dänemark, Deutschland
  • Estland
  • Finnland, Frankreich
  • Griechenland, Grossbritannien
  • Irland, Island, Italien
  • Kroatien
  • Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande, Norwegen
  • Österreich
  • Polen, Portugal
  • Rumänien
  • Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien
  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Zypern

    also die 27 Mitglieds-Staaten der Europäischen Union + Grossbritannien + die 3 EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen + die Schweiz.

OECD - Vertrags-Staaten (Stand 2023)

Die 30 Mitglieds-Staaten der OECD sind:

  • Australien
  • Belgien
  • Dänemark, DEUTSCHLAND
  • Finnland, Frankreich
  • Griechenland, Grossbritannein
  • Irland, Island, Italien
    Japan
  • Kanada, Korea-Süd
  • Luxemburg
  • Mexiko
  • Niederlande, Neuseeland, Norwegen
  • Österreich
  • Polen, Portugal
    Slowakische Republik, Spanien, Schweden, Schweiz
  • Tschechische Republik, Türkei
  • Ungarn, USA

zur CA-4-Region (Mittelamerika) gehören folgende Länder (Stand 2023)

  • El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua

Transnistrien - gehört zur Republik Moldau

Bei Einreise (von der Ukraine kommend) über den Landesteil Transnistrien nach Moldau erhalten Reisende an den dortigen Grenzstellen keinen Stempel, sondern nur ein Registrierungsdokument. Dieses muss bis zur Ausreise aus Moldau aufbewahrt und vorgezeigt werden; bei Verlust kann es Probleme bei der Ausreise aus Moldau oder Transnistrien  geben.

Alternativ können sich Reisende, nachdem sie sich außerhalb von Transnistrien in Moldau aufhalten, nachträglich innerhalb von 3 Tagen in einem der Migration-und-Asyl-Büros (u.a. in Chisinau) registrieren.

nachträgliche Registrierung in Moldau ausserhalb von Transnistrien

Was ist ein ECA-VISA ?

Dieses Visum ist ein Kombi-Visum für nachfolgende Länder

  • EL SALVADOR
  • GUATEMALA
  • HONDURAS
  • NICARAGUA

Was ist ein KAZA-UNIVISA ?

Dieses Visum ist ein Kombi-Visum für SAMBIA und SIMBABWE.

  • möglich für Staatsangehörige nachfolgender Länder
    • Andorra, Argentinien, Australien
    • Belarus, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Brunei, Burundi
    • Cook-Islands
    • Dänemark, DEUTSCHLAND
    • Estland
    • Finnland, Frankreich, Französisch-Polynesien, Französisch-Guayana
    • Georgien, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien
    • Haiti
    • Island, Israel, Italien, Japan
    • Kanada, Kap Verde, Kasachstan, Komoren, Korea-Süd, Kroatien, Kuba
    • Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg
    • Marshall-Inseln, Moldawien, Monaco
    • Neukaledonien, Neuseeland, Niederlande, Norwegen
    • Österreich
    • Polen, Portugal, Puerto Rico
    • Russische Föderation, Ruanda
    • Samoa, Sao Tome & Principe, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien
    • Tschechische Republik, Türkei
    • Ukraine, Ungarn, Uruguay, USA
    • Vereinigte Arabische Emirate


  • Voraussetzungen

    • Reisepass (mindestens noch 6 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig, mindestens 2 freie, gegenüberliegende Seiten)
    • gültige Rück- oder Weiterreisepapiere


  • erhältlich an folgenden Einreiseorten

    • in SAMBIA
      Kenneth Kaunda International Airport
      Harry Mwanga Nkumbula International Airport
      Victoria Falls Border
      Kazungula Border (zu Botsuana)

    • in SIMBABWE
      • Harare International Airport
      • Victoria Falls International Airport
      • Victoria Falls Border
      • Kazungula Border (zu Botsuana)

  • Gültigkeit / Aufenthalt

    • 30 Tage gültig
      für beliebig viele Grenzübertritte zwischen Sambia + Simbabwe + 1 Tagesausflug nach Botsuana (nicht in Botswana übernachten, dann verliert das Visum seine Gültigkeit !)

Was ist ein EAC-VISA ?

= East Africa Tourist Visa
Dieses Visum ist ein Kombi-Visum für Kenia, Ruanda und Uganda


Voraussetzungen

  • Reisepass (mind. noch 6 Monate gültig)
  • touristischer Reisezweck
  • gültige Rück- oder Weiterreisepapiere


Gültigkeit / Aufenthalt

  • Visum stellt das Land der Ersteinreise aus
  • gilt für 1 Einreise in das Land der Ersteinreise
  • gilt für je 1 Einreise in die beiden anderen Länder
  • Ausreise aus dem Land der Ersteinreise